Auf eigenen Wunsch können Versicherte frühestens nach Vollendung des 58. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Die Anzeigefrist beträgt sechs Monate.
Die Versicherten können mit Einverständnis der Firma ihren Altersrücktritt bis längstens zum 70. Lebensjahr aufschieben.
Das Sparkapital entspricht dem vorhandenen Kapital zum Zeitpunkt des Rücktritts. Die Altersleistungen können in der Pensionskasse in Form von Kapital und/oder einer Altersrente bezogen werden. Bei einmaligem Bezug des gesamten Kapitals sind alle Ansprüche an die Vorsorgeeinrichtung abgegolten. Es besteht bei der Pensionierung die Möglichkeit, nur einen Teil des Sparkapitals als Kapital zu beziehen. Dabei werden Altersrente und mitversicherte Leistungen (z.B. Lebenspartner- und Waisenrente) entsprechend angepasst.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Altersrente zugunsten einer höheren späteren Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrente zu reduzieren.